Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung
der Sprachschule Aktiv München
Lesen Sie bitte sorgfältig unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Sprachschule Aktiv München – Informationsseite.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprachschule Aktiv München
Vertragspartner ist die Sprachschule Aktiv München GbR, Geschäftsinhaber: Iryna Basarab & Dina Kaminidi, Heßstraße 90, 80797 München (im Folgenden „Sprachschule Aktiv München” genannt).
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Bestimmungen
- Stornierung, Rückerstattung der Kursgebühren
- Spezielle Bestimmungen für Privat-, Paar- und Firmenkurse
- Spezielle Bestimmungen für Abend-, Super-Intensiv- und Semi-Intensivkurse Deutsch
- Spezielle Bestimmungen für Deutschkurse
- Bestimmungen für visumsbezogene Deutschkurse
- Spezielle Bestimmungen zur Ausstellung von Bescheinigungen
- Spezielle Bestimmungen für Abend- und Intensivkurse aller Sprachen (außer Deutsch)
- Probestunde und Feiertage
- Einstufung und Kurszuweisung
- Telc Prüfung – Anmeldung und Stornierung
- Sprachreisen
- Vermittlung der Unterkünfte
- Schlussbestimmungen
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Durch die Anmeldung zu einem Kurs und die anschließende Bestätigung der Sprachschule Aktiv München erfolgt ein Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Sprachschule Aktiv München. Die Anmeldung kann über die Online-Formulare oder über das schriftliche Anmeldeformular der Sprachschule Aktiv München erfolgen.
(2) Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, die Kursgebühren vor Kursbeginn vollständig zu begleichen. Bei einer Ratenzahlung ist die erste Rate vor Kursbeginn zu begleichen. Die Bezahlung kann per Banküberweisung, PayPal oder bar bzw. mit EC-/Kreditkarte in unserer Geschäftsstelle in der Heßstraße 90, 80797 München erfolgen.
(3) Die Buchung jeglicher Kurse bedarf einer verbindlichen Anmeldung. Die Kursteilnahme ist nur dann möglich, wenn die Kursgebühr bei der Sprachschule Aktiv eingegangen ist.
(4) Anmeldungen, Stornierungen und andere Anträge bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Absprachen sind nicht gültig. Unsere Lehrkräfte sind nicht befugt, Anmeldungen, Stornierungen und Anträge anzunehmen.
(5) Die Sprachschule Aktiv München behält es sich vor, die Räumlichkeiten für die Kurse je nach Verfügbarkeit zu buchen.
(6) Die Kursteilnehmer können keinen Anspruch auf Kurse mit einer bestimmten Lehrkraft erheben.
(7) Die Sprachschule Aktiv München ist bemüht, den Lehrstoff so zu gestalten, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer das angestrebte Sprachziel erreichen können. Die Sprachschule Aktiv München übernimmt jedoch keine Verantwortung für das Nichterreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder das Nichtbestehen von Prüfungen. Eine vollständige Bearbeitung des Lehrbuchs während des Kurses kann nicht zugesichert werden, da die individuellen Fortschritte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Unterricht berücksichtigt und an das jeweilige Lerntempo angepasst werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
(8) Soweit nicht explizit eine Abweichung vereinbart wurde, beträgt eine Unterrichtsstunde 45 Minuten.
2. Stornierung, Rückerstattung der Kursgebühren
(1) Bei online gebuchten Sprachkursen hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde oder die Leistungserbringung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers und dessen Kenntnisnahme begonnen hat, dass das Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung durch die Sprachschule erlischt. Im Falle der Sprachschule Aktiv München gilt die Leistungserbringung ausdrücklich als begonnen, sobald der Teilnehmer: aktiv an der ersten geplanten Unterrichtsstunde (in Präsenz oder online) teilnimmt, oder sich erstmals im bereitgestellten Online-Kursbereich oder auf der Lernplattform anmeldet, oder offizielle Bestätigungen für Visaverfahren anfordert und erhält (z. B. Immatrikulationsbescheinigungen für die Ausländerbehörde).
(2) Ungeachtet des gesetzlichen Widerrufsrechts für Online-Buchungen gelten für alle Kurse folgende Stornierungsbedingungen: Gebuchte Sprachkurse können bis spätestens fünf (5) Werktage vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ordnungsgemäße schriftliche Stornierung, ist die volle Kursgebühr fällig. Diese Regelung gilt unabhängig vom Anmeldedatum.
(3) Jede Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die Sprachschule Aktiv München erfolgen. Für vor Ort gebuchte Kurse gilt das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht nicht; in diesen Fällen gilt ausschließlich die 5-tägige Stornierungsfrist (siehe Absatz 2).
(4) Mit der Buchung eines Kurses werden eine bestimmte Dauer und/oder eine festgelegte Anzahl an Unterrichtseinheiten vereinbart. Dies gilt für alle Kursarten, einschließlich Einzelunterricht und Firmentrainings. Erscheint ein Teilnehmer nicht zu einer vereinbarten Unterrichtsstunde oder bricht er den Kurs vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Ersatzstunden.
(5) Der Teilnehmer ist berechtigt, den gebuchten Kurs zu stornieren, wenn die erste Unterrichtsstunde nicht seinen Erwartungen entspricht („Zufriedenheitsgarantie”). Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) spätestens 24 Stunden nach Ende der ersten Unterrichtsstunde erfolgen. In diesem Fall wird lediglich die erste besuchte Unterrichtsstunde berechnet. Wurde eine kostenlose Probestunde vereinbart, entfällt die Gebühr.
(6) Die Sprachschule Aktiv München behält sich das Recht vor, den zugewiesenen Lehrer aus sachlichen Gründen (z. B. Krankheit, persönlicher Notfall oder interne Umstrukturierung) durch einen anderen, gleich qualifizierten Lehrer zu ersetzen. Ein solcher Lehrerwechsel berechtigt den Teilnehmer nicht zur Stornierung des Vertrags oder zur Geltendmachung einer Rückerstattung.
(7) Die bloße Abwesenheit vom Kurs stellt keine gültige Stornierung dar. Die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung der vollen Kursgebühr bleibt von der Nichtteilnahme oder teilweisen Teilnahme unberührt.
(8) Für Visumzwecke gebuchte Kurse können nicht teilweise storniert oder erstattet werden. Die Buchung ist für die gesamte Dauer des Visumverfahrens verbindlich.
3. Spezielle Bestimmungen für Privat-, Paar- und Firmenkurse
(1) Bei Privat-, Paar- und Firmenkursen haben die Kursteilnehmer die Möglichkeit, die Termine nach Belieben mit der Sprachschule Aktiv München, oder direkt mit der gebuchten Lehrkraft, zu vereinbaren. Die Paarkurse beinhalten 24 Unterrichtsstunden.
(2) Bei Privat- und Firmenkursen hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie viele Unterrichtsstunden gebucht werden. Die Buchung einer bestimmten Stundenzahl ist verbindlich. Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages, falls er nicht die vollen vorab gebuchten Stunden wahrnehmen möchte.
(3) Die Kursteilnehmer haben die Möglichkeit, bei Privat-, Paar- und Firmenkursen den Kursort frei zu wählen. Bei Kursen, die außerhalb unserer Schulen organisiert werden, fallen grundsätzlich keine Fahrtkosten für die Lehrkräfte an. Befindet sich jedoch der Kursort außerhalb des Innenraumes (definiert anhand der öffentlichen Verkehrsmittel), trägt der Kursteilnehmer die Fahrtkosten der Lehrkraft. Diese werden anhand der kostengünstigsten Variante der öffentlichen Verkehrsmittel ermittelt.
(4) Kann ein vorab vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser am Vortag bis spätestens 18:00 Uhr vor Stattfinden des geplanten Unterrichtes abgesagt werden (bei Sonn- und Feiertagen am letzten Werktag vor dem vereinbarten Termin). In diesem Fall wird der Termin neu festgelegt, wodurch die Unterrichtsstunden verschoben werden. Wird der Termin zu spät oder nicht abgesagt, besteht kein Anspruch auf die Nachholung der verpassten Unterrichtsstunden.
(5) Die gebuchten Unterrichtseinheiten im Rahmen des Privatunterrichts sind innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Datum der Anmeldung (Vertragsschluss) wahrzunehmen. Nach Ablauf dieser Einjahresfrist verfallen nicht genutzte Unterrichtseinheiten ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückerstattung, die Gewährung von Nachholterminen oder die Übertragung der Einheiten auf Dritte ist nach Ablauf der Frist ausgeschlossen.
4. Spezielle Bestimmungen für Abend-, Super-Intensiv- und Semi-Intensivkurse Deutsch
(1) Abendkurse beinhalten 24 Unterrichtsstunden, die regelmäßig an 12 vorab festgelegten Terminen unterrichtet werden.
(2) Semi-Intensivkurse beinhalten 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten mit einer Dauer von 4 Wochen. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Mit 4 Teilnehmern findet der Kurs von Montag bis Donnerstag statt. Dies gilt jedoch lediglich für Semi-Intensivkurse Deutsch. Alle weiteren Semi-Intensivkurse sind somit von dieser Regelung exkludiert.
(3) Super-Intensivkurse beinhalten 20 Unterrichtsstunden pro Woche mit 4 Unterrichtsstunden à 45 Min. täglich.
(4) Die Anfangstermine aller Kurse sind fest. Die Sprachschule Aktiv München behält es sich in Ausnahmefällen vor, die Kurstermine zu verschieben oder zu ändern. In solchen Fällen werden die Kursteilnehmer rechtzeitig über jede Änderung in Kenntnis gesetzt.
(5) Wird für einen Sprachkurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält es sich die Sprachschule Aktiv München vor, den Kurs zu annullieren oder zu verschieben. Bei einer Annullierung des Kurses wird die bezahlte Kursgebühr des Teilnehmers rückerstattet, falls dieser sich mit einer Verschiebung des Kurses nicht einverstanden erklärt.
(6) Eine Umbuchung beziehungsweise ein Kurswechsel ist in Ausnahmefällen zulässig und erfolgt in Absprache mit der Sprachschule Aktiv München. Die Umbuchung muss schriftlich, mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn, beantragt werden. Erfolgt kein schriftlicher Antrag oder wird dieser zu spät eingereicht, behält es sich die Sprachschule Aktiv München vor, diesen abzulehnen.
(7) Nach Beendigung eines Kurses hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, einen Folgekurs zu besuchen. Jeder Folgekurs bedarf einer erneuten Anmeldung. Ohne eine wirksame Anmeldung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Kursplatzreservierung.
5. Spezielle Bestimmungen für Deutschkurse
(1) Bei Privat-, Paar- und Firmenkursen finden die Bestimmungen aus § 3 Anwendung. Sollte bei Intensiv-, Semi-Intensiv- und Gruppenkursen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird der betroffene Kurs mit verkürzten Stunden unter gleichbleibenden Zahlungsbedingungen veranstaltet.
(2) Bei Intensivkursen werden ab 5 Teilnehmern 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Tag und mit 4 Teilnehmern 2 Stunden à 60 Minuten pro Tag unterrichtet.
(3) Semi-Intensivkurse werden ab einer Teilnehmerzahl von 4 Teilnehmern angeboten.
(4) Bei Abendkursen werden ab 4 Teilnehmern 24 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (6 Wochen) insgesamt, mit 3 Teilnehmern insgesamt 20 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (5 Wochen) beziehungsweise mit 2 Teilnehmern insgesamt 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (4 Wochen) unterrichtet.
6. Bestimmungen für visumsbezogene Deutschkurse
(1) Die Super-Intensivkurse Deutsch der Sprachschule Aktiv München erfüllen die Anforderungen für die Beantragung eines Sprachvisums. Bei Buchungen von Kursen mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten ist die gesamte Kursgebühr im Voraus zu entrichten. Bei Kursbuchungen, die länger als 3 Monate dauern, ist der Kunde verpflichtet, die Hälfte der Kursgebühr als Anzahlung im Voraus zu leisten; die verbleibende Hälfte ist zu Beginn des Kurses fällig. Für die Anmeldung zu einem Visakurs wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00 € fällig.
(2) Sollte der Antrag auf ein Sprachvisum zur Teilnahme an unserem Kursangebot abgelehnt werden, erhält der Kunde bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides die gesamte bereits entrichtete Kursgebühr zurück. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € einbehalten. In diesem Fall ist der Ablehnungsbescheid des deutschen Konsulates sowie die Bescheinigung zur Erteilung eines Visums umgehend an die Sprachschule Aktiv München zu senden, spätestens jedoch 5 Werktage vor Kursbeginn.
(3) Verbindlichkeit der Buchung bei Ausstellung einer Visumbescheinigung: Erhält ein Sprachkursbewerber zum Zwecke der Beantragung eines Sprachvisums bei der Sprachschule Aktiv München eine Visumbescheinigung für eine Visastelle oder ein Konsulat, gilt die Buchung als verbindlich. Ein Rücktritt von der verbindlich gebuchten Leistung ist ausgeschlossen. Eine Stornierung des verbindlich gebuchten Visumkurses ist ausschließlich bei Vorlage eines offiziellen amtlichen Ablehnungsbescheides möglich. Die Sprachschule Aktiv München behält sich vor, die Kursgebühren nach eigenem Ermessen zu behalten, da diese nicht erstattbar sind.
(4) Außerkraftsetzung von § 2 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Für visumbezogene Deutschsprachkurse wird § 2 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sprachschule Aktiv München außer Kraft gesetzt.
(5) Sollte bis zu einer Woche vor Kursbeginn keine Rückmeldung der Botschaft vorliegen, kann die Anmeldung einmalig und kostenfrei um vier, acht oder zwölf Wochen auf den folgenden Starttermin verschoben werden. In diesem Fall ist die Sprachschule Aktiv München darüber schriftlich (E-Mail) zu informieren. Sollte bis Fristende kein ausdrücklicher schriftlicher Umbuchungsantrag eingegangen sein, gilt der Gruppenplatz als reserviert und kann nicht an andere Interessenten vergeben werden. Bei Nichterscheinen verfallen die bereits für diese Sprachstufe entrichteten Kursgebühren. Eine Umbuchung oder Neuterminierung kann nur einmalig kostenlos erfolgen; bei jeder weiteren Umbuchung wird eine Unkostenpauschale von 80,00 € angesetzt.
(6) Mit der Ausstellung einer Visumbescheinigung durch die Sprachschule Aktiv München zur Beantragung eines Sprachvisums ist ein Wechsel zu einer anderen Filiale der Sprachschule Aktiv-Gruppe ausgeschlossen.
(7) Der Antragsteller verpflichtet sich, sich rechtzeitig und eigenständig über das vollständige Visumsverfahren einschließlich aller erforderlichen Dokumente beim zuständigen Konsulat zu informieren. Die Sprachschule Aktiv München übernimmt keinerlei Verantwortung für konsulatsspezifische Anforderungen und stellt lediglich die standardisierte Anmeldebescheinigung (Visumbescheinigung) aus. Weitergehende Beratung zum Visumsprozess erfolgt nicht. Die Entscheidung über die Erteilung eines Sprachvisums liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.
7. Spezielle Bestimmungen zur Ausstellung von Bescheinigungen
(1) Die Sprachschule Aktiv München ist befugt, auf Anfrage ein Dokument (Bescheinigung) an den/die Teilnehmer/in oder eine in dessen Namen handelnde dritte Person auszustellen, welches einen rechtsverbindlichen Nachweis für eine erfolgte Anmeldung, Teilnahme oder Zahlung für eine gebuchte Leistung darlegt. Die Ausstellung einer Bescheinigung erfolgt ausschließlich nach vollständiger Begleichung der gebuchten Leistung. Wird die erfragte Bescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, sind die Anschrift sowie die zuständige Abteilung der Behörde erforderlich.
(2) Erfolgt der Rücktritt von einem bereits verbindlich gebuchten Sprachkurs kurz nach Ausstellung der erfragten Bescheinigung, wird bei der Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € einbehalten.
8. Spezielle Bestimmungen für Abend- und Intensivkurse aller Sprachen (außer Deutsch)
Abendkurse
(1) Die Mindestteilnehmerzahl für das Zustandekommen eines Abendkurses beträgt zwei Teilnehmer.
(2) Die reguläre Kursdauer richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer: 4 oder mehr Teilnehmer – 24 Unterrichtseinheiten (UE); 3 Teilnehmer – 20 UE; 2 Teilnehmer – 16 UE.
(3) Eine Preisminderung aufgrund der reduzierten Unterrichtsstunden erfolgt nicht.
(4) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder während des Kurses unterschritten, kann der Kurs gestoppt oder abgesagt werden.
Intensivkurse
(1) Ein regulärer Intensivkurs umfasst 4 Unterrichtsstunden pro Tag, was 20 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche entspricht.
(2) Die Mindestteilnehmerzahl für das Zustandekommen eines Intensivkurses beträgt zwei Teilnehmer.
(3) Ab 3 Teilnehmern: regulärer Kurs mit 4 Unterrichtsstunden pro Tag; bei nur 2 Teilnehmern: verkürzte Kursdauer von 60 Minuten pro Tag ohne Preisminderung.
(4) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder während des Kurses unterschritten, kann der Kurs gestoppt oder abgesagt werden.
9. Probestunde und Feiertage
(1) Die Sprachschule Aktiv München bietet Interessenten, die sich bezüglich ihrer Sprachstufe oder des geeigneten Kursformats unsicher sind, die Möglichkeit einer unverbindlichen Probestunde im gewünschten Sprachkurs. Die Anmeldung zur Probestunde erfolgt über unsere Website oder über ein Anmeldeformular vor Ort. Für die Probestunde entstehen zunächst keine Kosten. Erfolgt im Anschluss eine verbindliche Kursbuchung, wird die Probestunde auf das gebuchte Stundenkontingent angerechnet. Erfolgt keine Kursbuchung, bleibt die Probestunde kostenfrei.
(2) Bei Gruppen-, Intensiv- und Semi-Intensivkursen beträgt die Probestunde die Dauer einer Kurssitzung. Die Probestunde im Rahmen eines Privat-, Gruppen- oder Firmenkurses beträgt 45 Minuten (eine Unterrichtsstunde).
(3) Sonderbestimmungen für die Buchung einer Probestunde im Privatunterricht: Die Anmeldung erfolgt über die Website oder ein Anmeldeformular vor Ort. Eine Abmeldung der vereinbarten Probestunde muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird dem Teilnehmer eine Aufwandspauschale in Höhe von 42,00 € in Rechnung gestellt.
(4) An in Deutschland gesetzlichen Feiertagen findet in der Sprachschule Aktiv kein Unterricht statt. Die Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt.
10. Einstufung und Kurszuweisung
(1) Die Sprachschule Aktiv München behält sich das Recht vor, Teilnehmende zur Teilnahme an einem Einstufungstest zu verpflichten, sofern festgestellt wird, dass das tatsächliche Sprachniveau nicht der bei der Anmeldung gewählten Kursstufe entspricht. Ergibt der Einstufungstest, dass das Sprachniveau des Teilnehmenden bei der Selbsteinschätzung zu hoch eingeschätzt wurde, ist die Sprachschule Aktiv München berechtigt, den Teilnehmenden – sofern entsprechende Kursplätze verfügbar sind – einer niedrigeren Kursstufe zuzuweisen.
11. Telc Prüfung – Anmeldung und Stornierung
(1) Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und kostenpflichtig. Die Stornierung muss schriftlich spätestens 8 Tage vor der Prüfung erfolgen; das genaue Stornierungsdatum wird per E-Mail mitgeteilt. Das Nichterscheinen zur Prüfung und die Nichtbezahlung der Rechnung gelten nicht als Abmeldung. Erfolgt keine fristgemäße schriftliche Abmeldung und der Teilnehmer erscheint nicht zur Prüfung, ist die Rechnung fällig. Eine Anmeldegebühr in Höhe von 15 € wird zusätzlich zur Prüfungsgebühr erhoben. Bei Erkrankung am Prüfungstag ist ein ärztliches Attest vorzulegen; in diesem Fall fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,00 € an.
12. Sprachreisen
(1) Die Sprachschule Aktiv München übernimmt keine Verantwortung für die Sprachreisen, die sie vermittelt. Die Tätigkeit der Sprachschule Aktiv München beschränkt sich auf die Vermittlung der Sprachreise.
13. Vermittlung der Unterkünfte
(1) Die Sprachschule Aktiv München bietet keine eigenen Unterkünfte an und übernimmt keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum.
(2) Die Organisation und Sicherstellung einer geeigneten Unterkunft liegt ausschließlich in der Verantwortung des Sprachkursteilnehmers bzw. Antragstellers.
(3) In Einzelfällen kann die Sprachschule unverbindlich bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützend tätig werden, insbesondere durch die Weiterleitung von Kontakten zu Gastfamilien oder externen Anbietern, sofern entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.
(4) Die Sprachschule Aktiv München handelt in diesem Zusammenhang ausschließlich als Vermittlungshilfe. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung oder Bereitstellung einer Unterkunft besteht nicht. Eine Garantie für das Zustandekommen eines Miet- oder Beherbergungsverhältnisses wird nicht übernommen.
(5) Etwaige Vertragsverhältnisse über eine Unterkunft kommen ausschließlich zwischen dem Kursteilnehmer und dem jeweiligen Vermieter zustande. Die Sprachschule übernimmt hierfür keine Haftung.
(6) Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schädigungen der Sachen und der Person in Verbindung mit der vermittelten Unterkunft. Die Sprachschule Aktiv dient lediglich als Mittelsmann und haftet nicht für die vermittelten Unterkünfte. Die Informationen zu den Unterkünften beziehen wir von den jeweiligen Anbietern, daher übernimmt die Sprachschule Aktiv keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Auskünfte.
(7) Wir haften nicht für den Zustand der vermittelten Unterkunft, für Streitigkeiten mit dem jeweiligen Vermieter oder bei Nichtgefallen der Unterkunft. Die Verträge für die jeweilige Unterkunft werden zwischen den Kursteilnehmern und den Vermietern direkt geschlossen, daher haftet die Sprachschule Aktiv für keine der daraus resultierenden Komplikationen. Die Sprachschule Aktiv ist nicht verpflichtet, auf Wunsch des Kursteilnehmers eine Ersatzunterkunft zu vermitteln.
14. Schlussbestimmungen
(1) Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Die ausführliche Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular finden Sie hier: Widerrufsrecht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und einer fremdsprachigen Fassung geht die deutsche Fassung vor.
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